Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräftearbeitszeitkontenverordnung
LKArbZKVO§ 2 Widerruf der Bewilligung
Stand: 26.08.2026
Treten Gründe, die die vorgesehene Teilnahme am Modell der ungleichen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 1 unmöglich machen, vor dem Beginn der Ansparphase ein, ist die Bewilligung der Teilnahme zu widerrufen. Solche Gründe können insbesondere das Ausscheiden aus dem Schuldienst oder der Wechsel des Dienstherrn sein.