Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräftearbeitszeitkontenverordnung

LKArbZKVO

§ 2 Widerruf der Bewilligung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Treten Gründe, die die vorgesehene Teilnahme am Modell der ungleichen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 1 unmöglich machen, vor dem Beginn der Ansparphase ein, ist die Bewilligung der Teilnahme zu widerrufen. Solche Gründe können insbesondere das Ausscheiden aus dem Schuldienst oder der Wechsel des Dienstherrn sein.

§ 1 § 3