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§ 2 LKArbZKVO (Sachsen) — Widerruf der Bewilligung

Lehrkräftearbeitszeitkontenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Treten Gründe, die die vorgesehene Teilnahme am Modell der ungleichen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 1 unmöglich machen, vor dem Beginn der Ansparphase ein, ist die Bewilligung der Teilnahme zu widerrufen. Solche Gründe können insbesondere das Ausscheiden aus dem Schuldienst oder der Wechsel des Dienstherrn sein.