Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesfischereiverordnung
LFischVO§ 13 Fischschutz
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LFischVO/13#abs-1 (1) Bei Absperrvorrichtungen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 des Landesfischereigesetzes dürfen die Gitterstäbe oder Lochblenden einen lichten Abstand von höchstens 15 mm haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LFischVO/13#abs-2 (2) Die Maschenweiten von Netzen dürfen, in nassem Zustand, von der Mitte des einen Knotens zur Mitte des anderen Knotens gemessen, höchstens 20 mm betragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LFischVO/13#abs-3 (3) Geeignete Vorrichtungen im Sinne des § 40 Absatz 1 des Landesfischereigesetzes sind insbesondere Absperrgitter und Rechen. Diese müssen einen lichten Stababstand von höchstens 20 Millimeter haben. Für Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke, die nach dem 1. Januar 2018 in anderen als den in Anlage 7 genannten Gewässern zugelassen werden, bestimmt die zuständige Wasserbehörde im Einvernehmen mit der oberen Fischereibehörde im Einzelfall den lichten Stababstand in Abhängigkeit von dem Fischgewässertyp des betroffenen Wasserkörpers.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LFischVO/13#abs-4 (4) Für Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke in Gewässern, die in Anlage 7
1. für die Zielart Lachs (Salmo salar) oder als Wanderstrecke Lachs ausgewiesen sind, ist ein lichter Stababstand von 10 Millimeter erforderlich;
2. ausschließlich für die Zielart Aal (Anguilla anguilla) ausgewiesen sind, ist ein lichter Stababstand von 15 Millimeter erforderlich.
Bei Gewässern, die sowohl unter Nummer 1 und Nummer 2 fallen, ist ein lichter Stababstand von 10 Millimeter erforderlich.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/LFischVO/13#abs-5 (5) Die maximale Anströmgeschwindigkeit an Rechen oder Gitter darf 0,5 Meter pro Sekunde nicht übersteigen. An Anlagen ist der sichere Fischwechsel zu gewährleisten.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/LFischVO/13#abs-6 (6) Soweit ein Fischschutz nach den Absätzen 3 bis 5 nicht möglich ist, sind die Fische über ein Turbinenmanagement oder andere geeignete Maßnahmen zu schützen.