Gesetze / Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
Stand: 07.11.2021
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- VG Lüneburg, 06.06.2016 – 6 A 121/15Zitiert von 4
- VG Oldenburg (Oldenburg), 27.02.2009 – 7 A 5297/06Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.