Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesdisziplinargesetz
LDG§ 56 (aufgehoben)
Stand: 30.07.2026
Für § 56 LDG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 56 LDG →
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- OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 – OVG 81 D 1.12Zitiert von 1
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