Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesdisziplinargesetz
LDG§ 56 (aufgehoben)
Stand: 30.07.2026
Für § 56 LDG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.