Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbesoldungsgesetz
LBesG NRW§ 91a (weggefallen)
Stand: 26.08.2026
Für § 91a LBesG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 91a LBesG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 13.06.2024 – 3 A 1346/22Zitiert von 1
- OVG NRW, 31.10.2023 – 3 A 2043/22Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.