Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbesoldungsgesetz
LBesG NRW§ 74 Anwärterbezüge
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LBesG%20NRW/74#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter) erhalten Anwärterbezüge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LBesG%20NRW/74#abs-2 (2) Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag nach Anlage 12 zu diesem Gesetz und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag sowie die vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Zulagen und Vergütungen werden nur gewährt, wenn dies in diesem Gesetz besonders bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LBesG%20NRW/74#abs-3 (3) Anwärterinnen und Anwärter, die bei einer von ihnen selbst gewählten Stelle im Ausland ausgebildet werden, erhalten keine Auslandsbesoldung. Die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltenden Bestimmungen über den Kaufkraftausgleich gelten mit der Maßgabe, dass mindestens Bezüge nach Absatz 2 verbleiben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LBesG%20NRW/74#abs-4 (4) Für Anwärterinnen und Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 74 LBesG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 04.07.2022 – 2 B 5/22Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf WiderrufZitiert von 30
- VG Düsseldorf, 20.04.2026 – 26 K 1847/25
- VG Düsseldorf, 16.04.2025 – 26 K 3984/23Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 – 12 K 3415/20Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2026 – 1 K 4925/24
- OVG NRW, 16.12.2021 – 3 A 3218/19Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 LBesG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.