Gesetze / Landbeschaffungsgesetz
LBG§ 3
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 30.06.2016 – 2 K 2366/15
- VG Gelsenkirchen, 23.08.2012 – 12 K 3435/11Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 06.02.2009 – 13 K 8001/08Zitiert von 1
- LSG NRW, 31.01.2001 – L 10 VS 28/00Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgungsgesetz - Kostenerstattung für Krankenbehandlung im Ausland - Überkreuz-Nierentransplantation - Transplantationsgesetz - Anforderungen an die offenkundige besondere persönliche Verbundenheit - Vertretung des Landes im sozialgerichtlichen Verfahren nach Auflösung des Landesversorgungsamtes KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2024 – DL 16 S 2046/22Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2023 – DL 16 S 821/22Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 01.03.2024 – 14 LB 1/23Zitiert von 9
- VG Schleswig, 08.02.2023 – 12 B 70/22Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 – DL 16 S 3919/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 LBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei den Verhandlungen über den freihändigen Erwerb ist jeder Eigentümer darauf hinzuweisen, daß
a)
ihm für das abgegebene Grundstück statt einer Barvergütung ganz oder teilweise eine Abfindung in Land (Ersatzland) oder eine sonstige Gegenleistung zu gewähren ist;
b)
ihm Ersatzland insbesondere dann gewährt wird, wenn er zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebs oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland angewiesen ist und das Land zu angemessenen Bedingungen beschafft und erforderlichenfalls hergerichtet werden kann;
c)
ihm eine sonstige, seine Existenz sichernde Gegenleistung zu gewähren ist, wenn er infolge Alters oder sonstiger Umstände zur Sicherung seiner Existenz oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf den Ertrag aus dem Grundstück angewiesen ist.