Gesetze / Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen LArbWoV § 4 Selbstaufbringungsbetrag Stand: 10.06.2019 Bund Für die Absetzung nach § 1 oder § 1a kommen nur die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungsbetrag) in Betracht.