Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 66 Ehrenamtliche Richter
Stand: 10.06.2019
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.
Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpGStand: 10.06.2019
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.