Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 45 Rückgabe von Flächen und Hofstelle
Stand: 10.06.2019
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erhält das ausscheidende Mitglied grundsätzlich das volle Verfügungsrecht und den unmittelbaren Besitz an seinen eingebrachten Flächen sowie seine Hofstelle zurück. Befindet sich auf den Flächen, die das ausscheidende Mitglied zurückerhält, Feldinventar, hat das Mitglied der LPG die Kosten der Feldbestellung zu ersetzen, soweit das Feldinventar beim Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 berücksichtigt worden ist. Der Anspruch der LPG wird einen Monat nach Beendigung der Ernte fällig.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 45 LwAnpG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 23.04.1991 – 1 BvR 1170/90, 1 BvR 1174/90, 1 BvR 1175/90Einigungsvertrag: Keine Grundrechtsverletzung durch den Ausschluss der Rückgabe von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BGH, 05.03.1999 – BLw 36/98
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