Gesetze / Landwirtschaftsanpassungsgesetz
LwAnpG§ 43a Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stand: 10.06.2019
Die zur strukturellen Anpassung erforderlichen Kündigungen werden nach Maßgabe des Kündigungsrechts vom Vorstand der LPG ausgesprochen. Die Mitgliedschaft wird durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht beendet.