Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung II
LAPO II§ 44 Übergangsregelung
Stand: 27.08.2026
Auf Studienreferendarinnen und Studienreferendare, deren Vorbereitungsdienst spätestens bis zum ersten Unterrichtshalbjahr des Schuljahres 2025/2026 begonnen hat, findet diese Verordnung in der bis zum 14. August 2026 geltenden Fassung Anwendung.