Auf Studienreferendarinnen und Studienreferendare, deren Vorbereitungsdienst spätestens bis zum ersten Unterrichtshalbjahr des Schuljahres 2025/2026 begonnen hat, findet diese Verordnung in der bis zum 14. August 2026 geltenden Fassung Anwendung.
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Auf Studienreferendarinnen und Studienreferendare, deren Vorbereitungsdienst spätestens bis zum ersten Unterrichtshalbjahr des Schuljahres 2025/2026 begonnen hat, findet diese Verordnung in der bis zum 14. August 2026 geltenden Fassung Anwendung.