Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung II
LAPO II§ 39 Prüfungsergebnis
Stand: 27.08.2026
Die Reihenfolge der Auswahl nach dem Prüfungsergebnis richtet sich nach der Note der in § 4 genannten Abschlüsse. Innerhalb der Quote gemäß § 38 Absatz 2 Nummer 1 entscheidet bei gleichem Prüfungsergebnis die längere Wartezeit und bei gleicher Wartezeit das Los.