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§ 39 LAPO II (Sachsen) — Prüfungsergebnis

Lehramtsprüfungsordnung II

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Reihenfolge der Auswahl nach dem Prüfungsergebnis richtet sich nach der Note der in § 4 genannten Abschlüsse. Innerhalb der Quote gemäß § 38 Absatz 2 Nummer 1 entscheidet bei gleichem Prüfungsergebnis die längere Wartezeit und bei gleicher Wartezeit das Los.