Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung II
LAPO II§ 31 Bewertung und Wiederholbarkeit des Anpassungslehrgangs
Stand: 27.08.2026
Am Ende des Anpassungslehrgangs erstellt die Schulaufsichtsbehörde eine zusammenfassende schriftliche oder elektronische Bewertung, aus der sichtbar wird, ob der Lehrgang insgesamt erfolgreich durchlaufen wurde. Sie holt dafür je eine Stellungnahme jeder Mentorin oder jedes Mentors und der Schulleiterin oder des Schulleiters der Ausbildungsschule ein. Eine Wiederholung des Anpassungslehrgangs ist nicht möglich.