Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung II
LAPO II§ 10 Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzung der Anwärterbezüge
Stand: 27.08.2026
Das Staatsministerium für Kultus überträgt die Befugnis zur Kürzung des Anwärtergrundbetrages der Studienreferendarinnen und Studienreferendare nach § 73 Absatz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes auf die Schulaufsichtsbehörde.