Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 82 Geographie
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/82#abs-1 (1) Das Studium umfasst:
1. Physische Geographie
a)
mit den Schwerpunkten Geomorphologie, Geologie, Bodengeographie, Hydrogeographie, Klimageographie und Biogeographie,
b)
theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen physisch-geographischer Wissensbildung angesichts von Klima- und Umweltwandel mit besonderer Berücksichtigung von Fragen zur nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen und natürlichen Ressourcen,
2. Humangeographie
a)
mit Schwerpunkten in Sozial-, Bevölkerungs- und Wirtschafts- sowie Stadt- und Siedlungsgeographie,
b)
theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen humangeographischer Wissensbildung vor dem Hintergrund einer ausdifferenzierten und globalisierten Gesellschaft einschließlich Grundlagen der Raumplanung und Regionalentwicklung mit besonderer Berücksichtigung von Fragen der Nachhaltigkeit und raumbezogenen Gerechtigkeit,
3. Regionale Geographie
a)
lokale-globale und regionale Verflechtungen aus physisch-geographischer Perspektive mit besonderer Berücksichtigung der Maßstabsdimensionen physisch-geographischer Prozesse,
b)
lokale-globale und regionale Verflechtungen aus humangeographischer Perspektive mit besonderer Berücksichtigung der Maßstabsdimensionen gesellschaftlicher Prozesse,
4. Methoden
a)
fach- und erkenntnistheoretische Verfahrensweisen,
b)
Grundlagen hermeneutisch-interpretativer, kartographischer, statistischer und GIS- und modellgestützter Verarbeitung und Auswertung raumbezogener Daten,
c)
Exkursion und
5. Fachdidaktik
a)
Theorien, Modelle, Konzepte und Leitideen des Geographieunterrichts unter besonderer Berücksichtigung von Bildung für nachhaltige Entwicklung,
b)
Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des geographischen und geowissenschaftlichen Unterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/82#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:
1. Anwendung physisch-geographischer und landschaftsökologischer Grundlagen aus globaler Perspektive,
2. Anwendung humangeographischer Grundlagen aus globaler Perspektive,
3. Anwendung der in den Nummern 1 und 2 genannten Grundlagen aus integrativer Perspektive auf ein Fallbeispiel,
4. Erörterung geographischer Perspektiven auf gesellschaftliche Entwicklungen und Umweltprobleme,
5. Beurteilung raumbezogener Sachverhalte und Probleme in ihren naturgesetzlichen, sozialen, ökonomischen und politischen Zusammenhängen,
6. Anwendung geographischer Arbeitsmethoden sowie von Methoden der geographischen Erkenntnisgewinnung und
7. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente, Leitideen und Konzepte geographischer Bildung; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Geographieunterrichts am Gymnasium, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/82#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 3.