Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I

LAPO I

§ 74 Chemie

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/74#abs-1 (1) Das Studium umfasst:

1. Allgemeine und Anorganische Chemie,

2. Organische Chemie mit Grundlagen der Makromolekularen Chemie und der Biochemie,

3. Physikalische Chemie mit mathematischen Grundlagen und Anwendungen in der Technischen Chemie,

4. Analytische Chemie und

5. Fachdidaktik.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/74#abs-2 (2) Prüfungsinhalte sind:

1. Anwendung der Grundlagen der Allgemeinen Chemie; Lösung von spezifischen Problemen in ausgewählten Bereichen der Anorganischen, Analytischen, Organischen und Physikalischen Chemie,

2. Anwendung von wesentlichen Gesetzmäßigkeiten, Modellen, Arbeits- und Erkenntnismethoden der Chemie einschließlich der experimentellen Methoden,

3. Anwendung und Beurteilung von chemischen Sachverhalten auf unterrichtsbezogene Zusammenhänge, auch unter fachübergreifender Perspektive und

4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung chemischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Chemieunterricht am Gymnasium; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Chemieunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAPO%20I/74#abs-3 (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4.

§ 73 § 75