Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 71 Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Stand: 27.08.2026
Erweiterungsprüfungen können in den in § 70 Absatz 2 Satz 2 genannten Fächern, im Fach Deutsch als Zweitsprache nach § 77 und in Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden.