Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehramtsprüfungsordnung I
LAPO I§ 44 Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Oberschulen
Stand: 27.08.2026
Erweiterungsprüfungen können in den in § 43 Absatz 2 Satz 2 genannten Fächern und in Förderschwerpunkten nach § 117 Absatz 2 abgelegt werden.