Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
LAP-mftDBwV§ 17 Abschlusslehrgang
Stand: 10.06.2019
Im Abschlusslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter so ausgebildet, dass sie eine taktische Einheit bis zur Staffelstärke im Einsatz selbständig führen können, Sonderaufgaben im Innendienst wahrnehmen können und Grundkenntnisse über die Aufgaben der taktischen Einheiten bis zur Zugstärke besitzen. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
Änderungsverlauf
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07.07.2003 Ausfertigung
§ 17 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2003 (BGBl. I 1274)
BGBl. 2003 I S. 1274
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