Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst LAP-mDBNDV § 49 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 16.08.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.