Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

LAP-mDBNDV

§ 17 Einführungslehrgang

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/17#abs-1 (1) Der Einführungslehrgang vermittelt Grundkenntnisse über

1.
die Grundsätze der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland,
2.
Funktionen und Organisationsformen der öffentlichen Verwaltung,
3.
Aufgaben, Befugnisse und Abläufe des Bundesnachrichtendienstes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDBNDV/17#abs-2 (2) Er dient auch zur Einführung in die Aufgabengebiete des Praktikums I.

§ 16 § 18