§ 17 LAP-mDBNDV — Einführungslehrgang

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.08.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Der Einführungslehrgang vermittelt Grundkenntnisse über

1.
die Grundsätze der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland,
2.
Funktionen und Organisationsformen der öffentlichen Verwaltung,
3.
Aufgaben, Befugnisse und Abläufe des Bundesnachrichtendienstes.

(2) Er dient auch zur Einführung in die Aufgabengebiete des Praktikums I.