Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
LAP-mDAAV 2004§ 11 Fachtheoretische Ausbildung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDAAV%202004/11#abs-1 (1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in Schwerpunktbereiche der Laufbahnaufgaben eingeführt und mit dem Aufbau und den Aufgaben des Auswärtigen Amts und sonstiger Behörden vertraut gemacht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDAAV%202004/11#abs-2 (2) Der Schlusslehrgang vermittelt, aufbauend auf den Ausbildungsinhalten des Einführungslehrgangs und den während der praktischen Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, eine laufbahnbezogene Ausbildung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDAAV%202004/11#abs-3 (3) Die Ausbildung soll die Fähigkeit zu bürgergerechtem Verhalten fördern.