Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst

LAP-mDAAV 2004

§ 11 Fachtheoretische Ausbildung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDAAV%202004/11#abs-1 (1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in Schwerpunktbereiche der Laufbahnaufgaben eingeführt und mit dem Aufbau und den Aufgaben des Auswärtigen Amts und sonstiger Behörden vertraut gemacht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDAAV%202004/11#abs-2 (2) Der Schlusslehrgang vermittelt, aufbauend auf den Ausbildungsinhalten des Einführungslehrgangs und den während der praktischen Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, eine laufbahnbezogene Ausbildung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LAP-mDAAV%202004/11#abs-3 (3) Die Ausbildung soll die Fähigkeit zu bürgergerechtem Verhalten fördern.

§ 10a § 12