Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Auswärtigen Dienst
LAP-mDAAV 2004§ 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung (Praktika) und wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:
| 1. | Einführungslehrgang einschließlich Einführungspraktikum und Schulung in Informationstechnik (einschließlich Informationstechnik-Grundlagenkurs) | 5 bis 6 Monate, |
| 2. | Inlandspraktikum | 2 bis 3 Monate, |
| 3. | Auslandspraktikum | 8 bis 10 Monate, |
| 4. | Schlusslehrgang | 6 bis 7 Monate. |
Änderungsverlauf
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25.08.2021 Ausfertigung
§ 10 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. August 2021 (BGBl. I 4058)
BGBl. 2021 I S. 4058
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.