Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes LAP-htVerwDV § 11 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes Stand: 10.06.2019 Bund Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.