Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ladenöffnungsgesetz
LÖG NRW§ 4 Ladenöffnungszeit
Stand: 30.03.2018
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/L%C3%96G%20NRW/4#abs-1 (1) Verkaufsstellen dürfen
1. an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit) und
2. am 24. Dezember an Werktagen bis 14 Uhr geöffnet sein, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/L%C3%96G%20NRW/4#abs-2 (2) Außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeit nach Absatz 1 ist auch das gewerbliche Anbieten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen verboten. Soweit für Verkaufsstellen nach diesem Gesetz Ausnahmen von der allgemeinen Ladenöffnungszeit des Absatzes 1 zugelassen sind, gelten diese Ausnahmen unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen auch für das gewerbliche Anbieten außerhalb von Verkaufsstellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/L%C3%96G%20NRW/4#abs-3 (3) Ausnahmen auf Grund der Vorschriften der Titel III und IV der Gewerbeordnung bezüglich Volksfesten, Messen, Märkte und Ausstellungen bleiben unberührt.
Wird zitiert von 40 Entscheidungen zu § 4 LÖG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 23.01.2026 – 10 L 1137/25
- VG Aachen, 15.01.2016 – 6 L 391/15Zitiert von 5
- LG Bochum, 07.06.2023 – 15 O 27/23Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 28.02.2012 – I-20 U 168/11
- VG Arnsberg, 20.09.2024 – 8 K 3433/23
- VG Aachen, 27.11.2024 – 10 L 934/24
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 18.06.2025 – 1 K 5563/24Zitiert von 1
- OVG NRW, 12.02.2025 – 4 B 976/24Zitiert von 5
- BGH, 05.12.2024 – I ZR 38/24Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs in einem Gartencenter in Nordrhein-Westfalen - Sonntagsverkauf im GartencenterZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 LÖG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.