Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kurtaxordnung
Kurtaxordnung§ 1 Kurtaxpflicht
Stand: 26.08.2026
In den Kurbezirken der Staatsbäder Bad Brambach und Bad Elster wird für die Bereitstellung von Einrichtungen, die zu Kur- und Erholungszwecken unterhalten werden, eine Kurtaxe erhoben. Die Kurtaxe ist ein öffentlich-rechtlicher Beitrag.