Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kurtaxordnung Kurtaxordnung § 13 Haftung Stand: 26.08.2026 Sachsen Die zum Einzug der Kurtaxe Verpflichteten haften gegenüber der Sächsischen Staatsbäder GmbH für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe.