Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kurtaxordnung Kurtaxordnung § 12 Erlass Stand: 26.08.2026 Sachsen Die Sächsische Staatsbäder GmbH kann die Kurtaxe erlassen, soweit die Erhebung der Kurtaxe für den Kurtaxpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde.