Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kulturgesetzbuch
KulturGB NRW§ 39 Medienkunst
Stand: 26.08.2026
Künstlerische Produktionen der Medienkunst fördern den Austausch und die Reflexion über zeitgenössische Entwicklungen in Kunst, Technologie und Gesellschaft. Das Land fördert in der Medienkunst Festivals, Museen, Kunstvereine, Initiativen der Freien Szene, Archive, Ausbildungsstätten und Produktionsorte als fest etablierte Orte des künstlerischen Experiments und der gesellschaftspolitischen Debatte.
Abschnitt 2
Museen und Sammlungen