Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kulturgesetzbuch
KulturGB NRW§ 38 Filmkultur
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KulturGB%20NRW/38#abs-1 (1) Das Land fördert künstlerische Filmprojekte, Filmfestivals, Filmveranstaltungen, Filmhäuser und -werkstätten und Institutionen für die Vernetzung und Kooperation in der Filmkultur, auch ressortübergreifend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KulturGB%20NRW/38#abs-2 (2) Das Land fördert die Filmkultur und ihre Weiterentwicklung. Dazu gehören kulturelle Film- und Medienbildung sowie Filmvermittlung, kulturelle Kinoprogramme, die Stärkung der Kulturpraxis Kino, die Bewahrung und Nutzung des audiovisuellen Erbes in Archiven und Kinematheken.