§ 53m Inhalt des Zulassungsantrags
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KredWG/53m?asof=2026-04-01#abs-1 (1) Ein Antrag auf Zulassung als zentrale Gegenpartei im Inland nach den Artikeln 14 und 17 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 muss enthalten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KredWG/53m?asof=2026-04-01#abs-2 (2) Die Bundesanstalt kann weitere Unterlagen verlangen, soweit diese für die Beurteilung des Zulassungsantrags erforderlich sind.
Änderungsverlauf
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28.02.2025 Ausfertigung
§ 53m geändert durch Artikel 9 1. 1. 2026 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 69 614)
BGBl. 2025 I Nr. 69
BGBl. 2025 I Nr. 69
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