Gesetze / Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung
KraftstoffLBV§ 22 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KraftstoffLBV/22#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KraftstoffLBV/22#abs-2 (2) Voraussetzung für die Anwendung dieser Verordnung ist
1.
die Feststellung der Bundesregierung, daß die Energieversorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975 gefährdet oder gestört ist,
2.
der Erlaß einer Verordnung nach dem Energiesicherungsgesetz 1975, die diese Verordnung ergänzt.