Gesetze / Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 KraftStG 2002 (XXXX) §§ 3e bis 3h (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 3e bis 3h KraftStG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 3e bis 3h KraftStG 2002 liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm