Gesetze / Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
KraftStG 2002§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KraftStG/2#abs-1 (1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KraftStG/2#abs-2 (2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/KraftStG/2#abs-2a (2a) bis (2c) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KraftStG/2#abs-3 (3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KraftStG/2#abs-4 (4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KraftStG/2#abs-5 (5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.
Wird zitiert von 153 Entscheidungen zu § 2 KraftStG 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Köln, 13.09.2007 – 6 K 2378/05Zitiert von 3
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2007 – 8 V 2518/07
- BFH, 10.02.2021 – IV R 35/19Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; Zulässigkeit der Entscheidung aufgrund Beratung im Rahmen einer VideokonferenzZitiert von 29
- FG Münster, 12.07.2018 – 6 K 3668/16 Kfz
- FG Münster, 25.01.2018 – 6 K 159/17 Kfz
- FG Baden-Württemberg, 22.10.2009 – 3 K 2172/09Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 27.11.2025 – IV R 18/23Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Transportfahrzeugs für Langholz als Sonderfahrzeug der Land- oder ForstwirtschaftZitiert von 1
- VG Wiesbaden, 25.03.2025 – 7 K 141/24.WI
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2024 – 13 K 1415/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 KraftStG 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2012 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2431)
BGBl. 2012 I S. 2431
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.