Gesetze / Kriegswaffengenehmigungsverordnung
KrWaffGenV§ 1a
Stand: 08.09.2026
Für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr in das Bundesgebiet wird eine Allgemeine Genehmigung erteilt, soweit Empfänger der Kriegswaffen die Bundeswehr ist.