Gesetze / Kosmetikermeisterverordnung
KosmetikerMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KosmetikerMstrV/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KosmetikerMstrV/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind vier der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, darunter in jedem Fall die Arbeit nach Nummer 1, die an einem dem Prüfling unbekannten Modell auszuführen ist:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KosmetikerMstrV/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe ist die Summe der Einzelbewertungen für die vier ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2, für die das arithmetische Mittel gebildet wird.