Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kormoran VO-NRW

Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen

11 Normen · Ausgangsfassung vom 12.06.2018 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zweck der Verordnung
  3. § 2 Allgemeine Zulassung von Ausnahmen
  4. § 3 Örtliche Beschränkungen
  5. § 4 Zeitliche Beschränkungen
  6. § 5 Personenbezogene Voraussetzungen
  7. § 6 Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung
  8. § 7 Verhinderung der Entstehung neuer Brutkolonien
  9. § 8 Ausnahmen und Befreiungen
  10. § 9 Berichtspflichten
  11. § 10 Beobachtung der Bestandsentwicklung
  12. § 11 Inkrafttreten
  13. Schlussformel
  14. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.11.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 1039)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.