Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kormoran VO-NRW
Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen
11 Normen · Ausgangsfassung vom 12.06.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Allgemeine Zulassung von Ausnahmen
- § 3 Örtliche Beschränkungen
- § 4 Zeitliche Beschränkungen
- § 5 Personenbezogene Voraussetzungen
- § 6 Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung
- § 7 Verhinderung der Entstehung neuer Brutkolonien
- § 8 Ausnahmen und Befreiungen
- § 9 Berichtspflichten
- § 10 Beobachtung der Bestandsentwicklung
- § 11 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
18.11.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 1039)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.