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Kormoran VO-NRW

§ 10 Beobachtung der Bestandsentwicklung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) stellt jährlich auf Grundlage der Einschätzung der Vogelschutzwarte den Erhaltungszustand der Kormoranpopulation in Nordrhein-Westfalen fest. Alle drei Jahre wird die Bestandsentwicklung der in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fischarten durch Auswertung der Fischinfo-Datenbank des LANUK beobachtet. Zusätzlich wird durch ein fischereiliches Monitoring des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) an ausgewählten Flussabschnitten die Auswirkung der Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen auf die Bestandsentwicklung der heimischen Fischarten beobachtet.

§ 9 § 11