Gesetze / Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
KonvBehSchG§ 2 Verbot der Durchführung von Konversionsbehandlungen
Stand: 24.06.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KonvBehSchG/2#abs-1 (1) Es ist untersagt, eine Konversionsbehandlung an einer Person durchzuführen, die unter 18 Jahre alt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KonvBehSchG/2#abs-2 (2) Bei Personen, die zwar das 18. Lebensjahr vollendet haben, deren Einwilligung zur Durchführung der Konversionsbehandlung aber auf einem Willensmangel beruht, ist eine Konversionsbehandlung ebenfalls untersagt.