Gesetze / Konditormeisterverordnung
KondMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KondMstrV%202006/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KondMstrV%202006/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei geeignete Arbeiten auszuführen. Als geeignete Arbeiten kommen insbesondere die Herstellung von
in Betracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KondMstrV%202006/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.