Gesetze / Landesrecht Bayern / Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik
KommHV-Kameralistik§ 11 Verfügungsmittel, Deckungsreserve
Stand: 25.08.2026
Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel,
2. Mittel als Deckungsreserve
veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.