Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel,
2. Mittel als Deckungsreserve
veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.
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Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe
1. Verfügungsmittel,
2. Mittel als Deckungsreserve
veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.