Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalbekanntmachungsverordnung
KomBekVO§ 6 Festlegung der Bekanntmachungsform
Stand: 26.08.2026
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist im Einzelnen durch Satzung zu regeln. Dabei sind entsprechend der Form der öffentlichen Bekanntmachung auch die Amtsblätter, Zeitungen, Aufstellungsorte für Bekanntmachungstafeln und die Internetadresse genau zu bezeichnen.