Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Kommunalabwasserverordnung
KomAbwV§ 10 Weitergehende Anforderungen
Stand: 26.08.2026
Weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen, insbesondere nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Landeswassergesetz und den hierzu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.