Gesetze / Verordnung zur Abänderung der Reihenfolge der Kostenstrukturerhebungen KoStrukStatRflgV § 3 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.